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   OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20, 2 Ws 85/20, 2 Ws 86/20, 2 Ws 84/20 (10 StVK 20/20), 2 Ws 85/20 (10 StVK 22/20)   

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OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20, 2 Ws 85/20, 2 Ws 86/20, 2 Ws 84/20 (10 StVK 20/20), 2 Ws 85/20 (10 StVK 22/20) (https://dejure.org/2020,16999)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.05.2020 - 2 Ws 84/20, 2 Ws 85/20, 2 Ws 86/20, 2 Ws 84/20 (10 StVK 20/20), 2 Ws 85/20 (10 StVK 22/20) (https://dejure.org/2020,16999)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 2 Ws 84/20, 2 Ws 85/20, 2 Ws 86/20, 2 Ws 84/20 (10 StVK 20/20), 2 Ws 85/20 (10 StVK 22/20) (https://dejure.org/2020,16999)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12

    Rechtliches Gehör vor Reststrafenaussetzung; zeitlicher Abstand zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Neben der Gewährung rechtlichen Gehörs soll sich das Gericht durch die Anhörung zur Gewinnung einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Verurteilten verschaffen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.02.1993 - 2 BvR 710/92 -, juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 13.09.1978 - StB 187/78 -, juris Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19.09.2012 - 2 Ws 269-270/12 -, juris Rn. 9), was auch durch die Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts geboten ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2005 - 3 Ws 218/05 -, juris Rn. 13; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 36).

    Zweifellos würde dieser Umstand bereits aufgrund der Tatsache, dass dieser persönliche Kontakt nicht zeitnah zu der hier getroffenen Entscheidung stattfand, einen Verzicht auf eine Anhörung durch das Gericht nicht rechtfertigen (dazu KG Berlin, Beschluss vom 19.09.2012 - 2 Ws 269-270/12 -, juris Rn. 11; Appl a.a.O., Rn. 29).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Auch die Berücksichtigung seiner Asthmaerkrankung führt, soweit daraus eine erhöhte Haftempfindlichkeit abgeleitet werden soll, angesichts der obigen Ausführungen zu keiner anderen Bewertung, zumal Zweifel an einer günstigen Sozialprognose regelmäßig zulasten des Verurteilten gehen (BVerfG, Beschluss vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Die Vermutung, der Erstverbüßer sei durch den bisherigen Vollzug hinreichend beeindruckt, setzt als sichtbares Ergebnis dieses Einwirkens ein im Wesentlichen beanstandungsloses vollzugliches Verhalten voraus (BGH, Beschluss vom 25.04.2003 - StB 4/03 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 3/18

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Dabei war auch zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer zukünftig straffreien Lebensführung entsprechend der Schwere der zu erwartenden Straftaten steigen (BGH, Beschluss vom 19.04.2018 - StB 3/18 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 3 Ws 82/05

    Strafrestaussetzung bei einem abgeschobenen Verurteilten; Aussetzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Zudem ist in Fällen, in denen es dem auf freiem Fuß befindlichen Verurteilten unmöglich oder unzumutbar ist, an einer mündlichen Anhörung teilzunehmen, etwa weil er eine beschwerliche Anreise aus dem Ausland auf sich nehmen müsste oder bei der Einreise in das Bundesgebiet mit seiner Festnahme zu rechnen hätte, die persönliche Anhörung ausnahmsweise entbehrlich (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2005 - 3 Ws 82/05 -, juris Rn. 6; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 Ws 561/10 -, juris Rn. 7; KG Berlin, Beschluss vom 13.09.2013 - 2 Ws 445/13 -, juris Rn. 7; Appl a.a.O., Rn. 29).
  • BGH, 12.08.2015 - StB 6/15

    Entscheidung über die Reststrafenaussetzung ohne Anhörung des Verurteilten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Aber auch wenn der Verurteilte die Mitwirkung an einer persönlichen Anhörung aus nicht von der Strafvollstreckungskammer zu verantwortenden Gründen verweigert, bedarf es einer solchen nicht (BGH, Beschluss vom 12.08.2015 - StB 6/15 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.1995 - 3 Ws 274/95 -, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.1993 - IV 12/92 -, NJW 1993, 1665, 1666, und Beschluss vom 01.04.2019 - 5 Ws 50/19 -, juris Rn. 7; Appl a.a.O., Rn. 27).
  • OLG Bamberg, 12.10.2010 - 1 Ws 561/10

    Strafrestaussetzung: Zulässigkeit des Antrags eines ausgewiesenen Verurteilten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Zudem ist in Fällen, in denen es dem auf freiem Fuß befindlichen Verurteilten unmöglich oder unzumutbar ist, an einer mündlichen Anhörung teilzunehmen, etwa weil er eine beschwerliche Anreise aus dem Ausland auf sich nehmen müsste oder bei der Einreise in das Bundesgebiet mit seiner Festnahme zu rechnen hätte, die persönliche Anhörung ausnahmsweise entbehrlich (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2005 - 3 Ws 82/05 -, juris Rn. 6; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 Ws 561/10 -, juris Rn. 7; KG Berlin, Beschluss vom 13.09.2013 - 2 Ws 445/13 -, juris Rn. 7; Appl a.a.O., Rn. 29).
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Neben der Gewährung rechtlichen Gehörs soll sich das Gericht durch die Anhörung zur Gewinnung einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Verurteilten verschaffen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.02.1993 - 2 BvR 710/92 -, juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 13.09.1978 - StB 187/78 -, juris Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19.09.2012 - 2 Ws 269-270/12 -, juris Rn. 9), was auch durch die Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts geboten ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2005 - 3 Ws 218/05 -, juris Rn. 13; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 36).
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20

    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Wie von der Strafvollstreckungskammer zutreffend festgestellt, streitet zwar zunächst für den Verurteilten die Vermutung, dass er als Erstverbüßer durch die bisher vollzogene Strafhaft hinreichend beeindruckt ist, um keine weiteren Straftaten mehr zu begehen (Senat, Beschluss vom 28.11.2019 - 2 Ws 464/19 - und vom 05.12.2019 - 2 Ws 487 u. 488/19 - [n.v.]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2016 - 4 Ws 232/16 -, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2020 - 3 Ws 66/20 -, juris Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 3 Ws 218/05

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Mündliche Anhörung des Verurteilten in Form

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
    Neben der Gewährung rechtlichen Gehörs soll sich das Gericht durch die Anhörung zur Gewinnung einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Verurteilten verschaffen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.02.1993 - 2 BvR 710/92 -, juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 13.09.1978 - StB 187/78 -, juris Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19.09.2012 - 2 Ws 269-270/12 -, juris Rn. 9), was auch durch die Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts geboten ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2005 - 3 Ws 218/05 -, juris Rn. 13; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 36).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erforderlichkeit der vollständigen

  • KG, 13.09.2013 - 2 Ws 445/13

    Führungsaufsicht bei Verurteilten mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19

    Entbehrlichkeit der Pflicht zur mündlichen Anhörung des Untergebrachten

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 3 Ws 274/95
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - VI 12/92
  • OLG Jena, 25.08.2016 - 1 Ws 358/16

    Strafrestaussetzung Notwendige richterliche Anhörung des Strafgefangenen bei

  • OLG Karlsruhe, 25.09.1979 - 1 Ws 261/79
  • OLG Bamberg, 06.03.1989 - Ws 98/89
  • OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 87/20

    Auch in Corona-Zeiten ist mündliche - nicht nur fernmündliche - Anhörung vor der

    Eine audiovisuelle Anhörung, die vorliegend indes mangels technischer Ausstattung der Justizvollzugsanstalt nicht möglich war, kann allenfalls bei Einwilligung des Anzuhörenden u. U. ausreichend sein (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; Coen in BeckOK StPO, Stand: 01.01.2020, § 454 Rn. 7; Graalmann-Scheerer a.a.O), eine nur telefonische Anhörung, wie vorliegend geschehen, genügt dagegen grundsätzlich den Anforderungen an eine mündliche Anhörung gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 06. März 1989 - Ws 98/89 - Coen a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Mai 2020 - 2 Ws 84/20 -).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 4 Ws 267/20

    Verpflichtung zu einer mündlichen Anhörung des Verurteilten angesichts der

    aa) Die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 5. Mai 2020 - 2 Ws 84/20, juris) betraf einen besonders gelagerten Fall zu Beginn des ersten Ausbruchs der Pandemie, als durch den Erlass des Ministeriums der Justiz und für Europa vom 14. März 2020 (JUMRI-JUM-1400-3/1/3) der allgemeine Dienstbetrieb eingeschränkt war, in dem der Vorsitzende der Berufungskammer, die gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe verhängt hatte, und der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer personenidentisch waren, die Anhörung zum Strafrest zeitnah zur Berufungshauptverhandlung stattfand und der Verurteilte mit einer telefonischen Anhörung einverstanden war.
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20

    Zulässigkeit der Anhörung eines Untergebrachten durch Berichterstatterin als

    Die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung dient nicht nur der Sachaufklärung, sondern auch der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Gewährung rechtlichen Gehörs (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2020 [Senat] - 2 Ws 84/20, juris Rn. 4; Beschluss vom 3. August 2017 - 2 Ws 225/17, juris Rn. 13 f.; KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 454 Rn. 18).
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